Inseratekombi ÖGA Katalog und g'plus

Schalten Sie im ÖGA Katalog und in der Fachzeitschrift g’plus je ein Inserat und Sie profitieren von einem einmaligen Sonderpreis. Dazu erhalten Sie kostenlos ein Onlinebanner und eine einspaltige Publikreportage im g’plus unter der Rubrik Standbesprechung.

Ein Inserat – doppelte Wirkung
Wenn Sie im ÖGA Katalog inserieren, profitieren Sie von einem stark vergünstigten Onlinebanner.
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Urs Günther, Leiter Inserate g'plus, Tel. +41 44 388 53 52

Online-Werbung

Im Ausstellerverzeichnis besteht die Möglichkeit für Haupt- und Mitaussteller, mit einem Logo auf sich aufmerksam zu machen (Online 1). Zusätzlich können Sie mit einem Firmenportrait (Online 2) Ihre Firma und Produkte vorstellen.

Online 1  CHF  60.–
Ihr Firmenlogo wird im Ausstellerverzeichnis aufgeschaltet.
Bitte liefern Sie uns Ihr Logo mit 500 Pixel Breite in JPEG.
 

Online 2  CHF 200.–
Ihr Firmenportrait wird im Ausstellerverzeichnis direkt bei Ihrer Adresse aufgeschaltet.
Neu können Sie bis zu 4 Bilder (jpeg) und ein YouTube-Video einbinden.
Bitte liefern Sie uns Ihren Text mit 1400 Zeichen, die hochaufgelösten Bilder und den Link zum Video.

Online 1 und 2 (Kombi-Paket) CHF 240.- anstelle CHF 260.-
Es wird sowohl das Logo, als auch das Firmenportrait im Ausstellerverzeichnis aufgeschaltet.

Bestellungen per
Mail.

Werbebanner ÖGA Webseite CHF 600.-
Auf der ÖGA Webseite können Sie mit Banner auf sich aufmerksam machen. Sie werden alternierend auf den verschiedenen Seiten angezeigt. Laufdauer ist zwei Jahre.
Das von Ihnen gelieferte Banner muss die Grösse von: Breite 1300 x Höhe 1762 Pixel haben und als JPEG- oder PNG-Datei vorliegen. Format 70 x 95 mm mit 470 dpi.

Reklame im öffentlichen Raum

Für Werbung im öffentlichen Raum (z.B. entlang Strassen) lehnt die ÖGA Messeleitung jegliche Haftung und Zuständigkeit ab.
Es braucht immer eine Bewilligung.  Zuständig dafür sind die Gemeinden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Bern.

Falls die Behörden Räumungen anordnen, werden diese auf Kosten der Verursacher durchgeführt.